Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 387

Datierung: 11. April 1386

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johan von Waldeck gen. Sooneck bekennt, das Erzbischof Adolf I. von Mainz ihn und seine Leibeslehnserben aus besonderer Gnade erneut zu erzstiftisch-mainzischen Mannen gewonnen hat.

Vollregest:

Johan von Waldeck (Waldecke) gen. Sooneck (Sanecke) bekennt, das Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger" Herr, ihn und seine Leibeslehnserben aus besonderer Gnade erneut zu erzstiftisch-mainzischen Mannen gewonnen hat. Als rechtes Mannlehen haben sie die Weingärten erhalten, die bis zu seinem Tod Konrad (Conrad) von Rüdesheim (Rudinsheim) innegehabt hat. Bezüglich des Mannlehens, u.a. ein Weingarten oben an Lorchhausen (Lorcherhusen), ist eine Urkunde [vom selben Tag] ausgestellt worden. Auch hat der Erzbischof ihnen den frisching win und andere Weingärten in der Lorcher Gemarkung geliehen, die dem verstorbenen Konrad zinspflichtig waren. Johan soll das Lehen mit eyden, globden, truwen und dinsten verdienen, wie dies Mannlehenrecht und Gewohnheit besagen. Das Wittumsrecht, das der Verstorbene zu Lebzeiten mit Einverständnis des Erzbischofs seiner Ehefrau (husfr(au)) Agnes eingeräumt hatte, bleibt vorbehalten. Diesbezüglich sind Urkunden ausgestellt worden.
- Datum Eltvil feria quarta post dominicam Judica ... 1386.

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fol. 387r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 387, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1683 (Zugriff am 18.04.2024)