Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 381v [01]

Datierung: 17. März 1386

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit dem Ritter Friedrich von Hertingshausen, seinem Amtmann auf der Naumburg, über ihre gegenseitigen Verpflichtungen im Kriegsfall.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] einigt sich mit dem Ritter Friedrich von Hertingshausen (Heringeshusen), seinem Amtmann auf der Naumburg (Nuwenburg), seinem "lieben Getreuen". Gerät Mainz weiterhin mit dem Landgrafen von Hessen in Krieg, soll Ritter Friedrich Helfer des Erzbischofs auf dem Gebiet des Landgrafen werden. Er soll auch gegen Helfer des Landgrafen vorgehen, wo er das mit Ehre tun kann.
Die Kriegsschäden, die Ritter Friedrich erleidet, werden ihm als in kriegen gewonlich ist ersetzt. Nimmt der Landgraf im Zuge des Krieges dem Ritter die 50 lötige Mark Geld und 150 Malter Korngülte, hessisches (hesches) Maß, zur Hälfte Roggen (rocke) zur anderen Hälfte Hafer (haber), weg, soll der Erzbischof ihm das ersetzen. Muss der Erzbischof Naumburg im Krieg in Anspruch nehmen, will er sich bezüglich der Kosten mit Ritter Friedrich einigen.
- Datum Fritzlar sabbato ante dominicam Reminiscere ... 1386.

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fol. 381v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 381v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/168 (Zugriff am 24.04.2024)