Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 373 [03]

Datierung: 27. Februar 1386

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bestätigt, dass Hans von dem Berge dem Helmolde von dem Hain 30 Mark Silber verschrieben hat, und ihm dafür Güter, die vom Erzbischof und seinem Stift zu Lehen gehen, zu Pfand gesetzt hat.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bestätigt, dass sein »lieber Getreuer« Hans von dem Berge, seinem »lieben Getreuen« Helmolde von dem Hain (Hayn), Hans' Schwager, und dessen rechten Erben 30 Mark Silber verschrieben und gegeben hat, und ihm dafür Güter, die vom Erzbischof und seinem Stift zu Lehen gehen, zu Pfand gesetzt hat. So ist es in der nachstehend inserierten Urkunde [vom 10.3.1385] festgehalten:
Darin bekennt Hans von dem Berge, Knappe (knape), für sich und seine rechten Erben, das er Helmolde von dem Hayn, seinem Schwager und dessen rechten Erben, 30 Mark Silber, Duderstädter (Duderstedischer) Gewicht und Währung, schuldet, die dieser seiner Schwester für ihn mitgegeben hat. Er setzt ihm zu Unterpfand das Obervorwerk (obirvorwerck) zu Nesselröden (Nesselrodt), Mainzer Lehen, mit allen Nutzungsrechten, wie das schon vor ihm sein Vater besessen hat. Hans kann das Vorwerk mit Zahlung von 30 Mark Silber jederzeit wieder an sich lösen. Hans kündigt sein Siegel an.
- [D.] ... 1385 ... des neste(n) frytages vor Letare.
Der Erzbischof gibt seine Zustimmung zu dieser Verpfändung, behält sich aber alle Rechte des Stiftes Mainz vor.
- Datum Heligenstat feria tertia post diem sancti Mathei apostoli ... 1386.

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fol. 373r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 373 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1662 (Zugriff am 28.03.2024)