Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 372 [03]
Datierung: 4. Januar 1386
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz verleiht Ritter Philipp von Gerhartstein und seinen Leibeslehnserben das Dorf Ransel samt Zubehör als Mannlehen.
Vollregest:
Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die Dienste, die der Ritter Philipp von Gerhartstein ihm und dem Stift geleistet hat und künftig leisten soll. Darum verleiht der Erzbischof ihm und seine Leibeslehnserben kraft dieser Urkunde das Dorf Ransel (Ramssell) samt Zubehör als Mannlehen. So hatte es der verstorbene Ritter Konrad (Conrad) von Rüdesheim (Rudensheim) bisher als Mainzer Mannlehen inngehabt. Philipp und seine Leibeslehnserben sollen das Mannlehen mit truwen, dinsten und eiden verdienen, wie dies Mannlehenrecht und Gewohnheit besagen.
- Datum Aschaffenburg feria tertia post diem circumcisionis domini ... 1386.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Rüdesheim: Konrad von (Nennung)
- Gerhartstein [Geroldstein]: Philipp von (Empfänger)
Ortsindex
- Ransel : Dorf (Nennung)
- Aschaffenburg - Stadt : Aschaffenburg - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Rüdesheim : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 372 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1655 (Zugriff am 24.04.2024)