Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 355v [04]

Datierung: 1. Dezember 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei dem Juden Gotschalke, wohnhaft zu Kreuznach.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet dem Juden Gotschalke, der zu Kreuznach (Crutczenach) wohnt, dessen Erben bzw. dem, der diese Urkunde rechtmäßig in Händen hält, 300 Gulden, Mainzer Währung. Er will das Geld am kommenden Johanstag Baptiste [24. Juni] zurückzahlen. Kommt Mainz in Zahlungsverzug, gehen danach jede Woche auf jeden Gulden 2 Heller Verzugszinsen (gesuche von dem heubtgelt und schaden).

Der Erzbischof setzt als Sachwalden und Geisel: seinen »lieben Neffen« Johan von Eberstein (Ebirstein), Heinrich, seinen Zollschreiber zu Ehrenfels (Erenfels) sowie Johan Brages (Pragez), seinen Vogt zu Bingen und »lieben Getreuen«.

Zahlt der Erzbischof weder das Hauptgeld noch die Verzugszinsen können die Gläubiger die Sachwalden und Bürgen ermahnen, die dann binnen 8 Tagen nach Kreuznach in eine öffentliche Herberge so lange Einlager halten sollen (gisel legen), bis das Geld bezahlt ist. Die Sachwalden und Geiseln können ihre Geiselschaft erfüllen, indem sie jeder einen Knecht mit einem Pferd entsenden.

Der Erzbischof verspricht seinen Sachwalden und Geiseln, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Diese bekennen sich zu ihrer Geiselschaft und kündigen an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs zu hängen.
- Datum Udenheim feria sexta post diem sancti Andree apostoli ... 1385.

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fol. 355v
fol. 356r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 355v [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1652 (Zugriff am 29.03.2024)