Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 712.

StA Wü, MIB 10 fol. 386v

Datierung: 1386

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gibt dem Gottschalk, Sohn des Mane von Worms, sowie Mane, dem Sohn des Gottschalk, deren Ehefrauen, Kindern, Mägden und Knechten, vier ganze Jahre lang Geleit.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] gibt dem Gottschalk, Sohn des Mane von Worms (Wormeße), sowie Mane, dem Sohn des Gottschalk, deren Ehefrauen (wyben), Kindern, Mägden und Knechten, vier ganze Jahre lang, beginnend am St. Johanstag Baptisten vor der Ernte [24. Juni] Geleit. Niemand darf sie oder ihr Gut in erzbischöflichen Städten und Stätten beeinträchtigen und verklagen. Sie müssen deshalb nicht im Erzstift zu wohnen. Er wird sie in dieser Zeit schützen, schirmen und verantworten.
Wollen sie sich im Erzstift niederlassen, dürfen sie Leihgeschäfte tätigen und sollen auch alle anderen Freiheiten haben, wie Juden die üblicherweise genießen. Der Erzbischof kann das Geleit während der vier Jahre nicht aufkündigen. Schicken Gottschalk und die Seinen andere Juden ins Land, um in ihrem Auftrag Schulden einzutreiben, genießen auch diese Geleitschutz.
Der Erzbischof befiehlt allen seinen Amtleuten, den Juden bei ihren Geschäften behilflich zu sein.
Im Gegenzug zahlen ihm die Juden [jährlich?] 50 Gulden.
- Datum ... 1386.

Quellenansicht

fol. 386v

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 386v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1583 (Zugriff am 29.03.2024)