Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 354 [03]

Datierung: 23. Februar 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz versichtert die Juden in Dieburg ihrer bisherigen Rechte bezüglich der Bezahlung ihrer Außenstände, ihrer Eide und stabe.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass seinen zu Dieburg (Diepurg) gesessenen Juden von früheren Erzbischöfen die Gnade erwiesen wurde, dass man ihnen Bezahlung von solchen Gütern zugestand, über die nicht gerichtlich verfügt worden war (die nit uzerclaget und erwonnen waren), wenn sie bezüglich ihrer Außenstände (schulde) Bezahlung (richtunge) forderten.
Erzbischof Adolf weist nun seine "lieben Getreuen" Vogt, Schultheiß, Bürgermeister und Schöffen zu Dieburg an, den Juden diese Aussenstände wie bisher üblich zu bezahlen. Adolf erweist den Juden darüber hinaus die Gnade, dass sie bei den Eiden und staben bleiben sollen, wie die Juden zu Mainz (Mencze) oder Frankfurt (Franckfurt). Man soll sie auch nicht weiter belasten (drangen).
- Datum Aschaffenburg in vigilia beati Mathei apostoli ... 1385.

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fol. 354r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 354 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1559 (Zugriff am 29.03.2024)