Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 363 [01]

Datierung: 29. Dezember 1385

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (Verweis auf: Bodmann 714 extr.; Roth, Font. 1, Nr. 138).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt seinen Judenmeister Isacke von Wydauwe für die kommenden vier Jahre als Juden an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt seinen Judenmeister Isacke von Wydauwe für die kommenden vier Jahre als Juden an. Er darf in Miltenberg oder in jedem anderen seiner Schlösser wohnen. Er braucht dem Erzbischof weder Dienst zu leisten noch irgendwelche Abgaben (geschoße) zu zahlen. Der Erzbischof erlaubt ihm kraft dieser Urkunde, die erzbischöflichen Juden zu laden und zu bannen, wie dies Judischerecht ist. Er darf auch nach jüdischem Recht deren Irrungen schlichten und aburteilen. Die Regelung soll so lange gelten, wie Isacke mainzischer Jude und unter dem Erzbischof gesessen ist.
- Datum Aschaffenburg in die sancti Thome Canthuarien ...1385.

Quellenansicht

fol. 363r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 363 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1545 (Zugriff am 20.04.2024)