Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 366 [01]

Datierung: 13. Januar 1385

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (mit Verweis auf: Friedensburg S. 235 Urk Nr. 4).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt Konrad von Romro zum Mannen an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die Konrad (Conrad) von Romrod (Ru<o>merade), sein "lieber Getreuer", ihm und dem Stift geleistet hat und zukünftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihn und seine Lehenserben [a] zu Mannen angenommen. Er gibt ihm als Mannlehen 20 Gulden, zahlbar jedes Jahr an Martini [11. November] vom Zoll in Ehrenfels (Erenfels). Der dortige Zollschreiber erhält hiermit entsprechende Anweisung. Konrad und seine Lehenserben sollen das Lehen mit truwen, eide und dienste verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof, seine Amtsnachfolger und das Stift werden sie wie andere Stiftsmannen schützen und verantworten.
Mainz kann die Jahresgülte jederzeit mit Zahlung von 200 Gulden ablösen. Anschließend sollen Konrad oder seine Erben mit Rat des Erzbischofs 20 Gulden beweisen und zwar auf Gut bzw. Eigengut, das möglichst nah an anderen erzstiftischen Besitzungen liegen muss. Dieses Gut sollen sie dem Erzstift auflassen, um es dann zu den gleichen Bedingungen von Mainz zu Lehen zu tragen.
- Datum Heilgestad in octava Epiphanie domini ... 1385.

Quellenkommentar:

[a] davor radiert leibes [?]

Quellenansicht

fol. 366r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 366 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1477 (Zugriff am 28.03.2024)