Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 388 [02]

Datierung: 4. Juli 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Erhard sowie Konrad und Heinrich von Elkerhausen bekennen, sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über ihre Schadenersatzansprüche geeinigt zu haben.

Vollregest:

Ritter Erhard sowie Konrad (Conrad) und Heinrich von Elkerhausen (Elkerhusen), [Brüder] bekennen, sich mit Erzbischof Adolf von Mainz, ihrem "lieben gnädigen" Herrn, über alle Kosten, Schäden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde und sonstigen Forderungen geeinigt zu haben, die sie und ihre Vorfahren, namentlich ihr Vater, bis auf den heutigen Tag in mainzischen Diensten gehabt, erlitten und verloren haben. Alles in allem bleibt Mainz ihnen 1.200 Gulden schuldig. Um dieses Geld einnehmen zu können, hat ihnen der Erzbischof je einen Turnosen auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) und dem Zoll Ehrenfels (Erenfels) verschrieben. Darüber wurde [am gleichen Tag] eine Urkunde ausgestellt.
Hiermit sind von ihrer Seite jegliche Forderungen abgegolten. Anderslautende Urkunden sind hiermit ungültig und müssen an Mainz zurückgegeben werden. Die Elkerhausen versprechen, solche Urkunden nicht mehr zu benutzen.
Sie kündigen alle drei ihre Siegel an.
- Datum ipso die sancti Udalrici confessoris ... 1386.

Quellenansicht

fol. 388r
fol. 388v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 388 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1455 (Zugriff am 19.04.2024)