Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2535

Datierung: 23. April 1369

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 1 f. 141 und Lib. reg. 5 f. 42.

Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Hartmann Beyer von Boppard bekennt, dass er einen Teil der Burg Sulz von Mainz zu Mannlehen trägt. Diesen Teil öffnet er dem Erzstift.

Vollregest:

Der Ritter Hartmann Beyer bekundet: EB. Gerlach hat ihm und seinen Leibeslehenserben das mainzische Drittel der Burg Sulz (husz zu Sulczen) mit allem Zugehörigen zu Mannlehen verliehen. Das Drittel steht dem Erzbischof stets gegen jedermann offen. Seine Erben sollen nicht eher zu dem Drittel zugelassen werden, als sie es vom Erzbischof zu Lehen empfangen und ihm urkundlich dasselbe gelobt haben, wie Hartmann jetzt.

- 1369 in die beati Georgii martiris.

Fußnotenapparat:

[a] In der Überschrift: domus die Sulcze nuncupate.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2535, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9890 (Zugriff am 19.04.2024)