Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 277 [01]

Datierung: 1409

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Die Stadt Hanau hat bisher den Brüdern und Rittern Heinrich und Wigand von Büches jedes Jahr eine Gülte in Höhe von 100 Pfund Geld ausbezahlt. Diese Gülte hatte der verstorbene Edelherr Ulrich von Hanau ihnen versetzt. Erzbischof Johann ist nun einverstanden, dass die Edelherren Reinhard und Johann von Hanau diese Jahresgülte für die verbriefte Hauptsumme von den Büches an sich lösen.

Vollregest:

- [Ohne Datum] [a]

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Fußnotenapparat:

[a] Der Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches nach dürfte der Eintrag in das Jahr 1409 zu setzen sein.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 277 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9432 (Zugriff am 19.04.2024)