Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 050v

Datierung: 27. August 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Emmerich Rost von Waldeck überlässt mit Zustimmung Erzbischof Adolfs von Mainz seiner Ehefrau Lise ein Wittum.

Vollregest:

[Emmerich] Rost Marschall (Marschalk) von Waldeck (Waldecke) bekennt, dass er einen Hof samt Zubehör und ein Haus (hoff und gehuse) zu Bingen von der Eigentümerin Grede von Merxheim gekauft hat. Dies alles hat er seiner Ehefrau Lise auf Lebenszeit als Wittum nach Wittumsrecht und Landesgewohnheit überlassen. Nach ihrer beider Tod fällt das Gut an ihren Sohn Johan und dessen Lehenserben. Stirbt dieser ohne männliche oder weibliche Erben, geht das Gut an Rosts Tochter Else, Ehefrau des Heinrich Groschlag (Graslocks). Rost kündigt sein Siegel an und bittet Erzbischof Adolf zu Mainz, seinen "lieben gnädigen Herrn", zur Bestätigung sein Siegel mit anzuhängen, was dieser zusagt. Der Erzbischof bestätigt, dass zu Lebzeiten von Rost und Lise niemand uff den hoff clagen soll und weder mit weltlichem oder geistlichem Gericht Ansprüche an das Hofgut stellen darf. Der Erzbischof gebietet seinem Schultheißen, Meier und Vogt, sowie seinen Schöffen und Getreuen zu Bingen, sich daran zu halten.
- .... 1386 feria secunda ante decollacionem Johannis Baptiste.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 050v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/62 (Zugriff am 28.03.2024)