Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0279

Datierung: 30. Januar 1355

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 100v, daraus (15. Jh.) 3 fol. 77 und Abschrift Bodmanns: Bodmann-Habelsches Archiv I 324, Teil 2 S. 89f.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach gibt dem Spital in Tauberbischofsheim eine Satzung.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bekundet, dass er zuvörderst zur Ehre Gottes und Erquickung armer Siechen, die von nichts anderem leben als der Hilfe guter Leute, die ihnen Barmherzigkeit erweisen, dann seiner Stadt Tauberbischofsheim (Bisschoff-) zu Liebe und Nutz folgende Satzung und Einträchtigkeit zwischen ihr und den Meistern des Spitales in der Stadt gemacht hat:

Die Spitalmeister sollen in der Stadt und außerhalb, soweit die Gemarkung reicht, nicht Güter, Renten noch Gülten kaufen; der Besitz des Spitals an Gütern und Renten, der bisher Bede, Schatzung (geschoz) und Steuer gegeben hat, soll aunch fortan pflichtig sein. Güter, die von irgend jemand den armen Siechen gesetzt oder gegeben werden, sind binnen Jahresfrist nach der Schenkung durch die Spitalmeister zu verkaufen, andernfalls sind sie schatzungs-, steuer- und bedepflichtig. Auch der Käufer solcher Güter, er sei geistlich oder weltlich, hat sie zu versteuern. Auf Bitten beider Teile hängt er sein Siegel an.

- G. zu<o> Asch[affenburg] 1355 of dem fritdage vor unsir vrowen dage den man heiszit purificacio.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0279, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6043 (Zugriff am 29.03.2024)