Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 264 [01]

Datierung: 8. März 1402

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erbischof Johan regelt die Bezahlung von Schulden in Erfurt.

Vollregest:

Erzbischof Johan bestätigt, dass die Ratsmeister, der Rat und die ganze Gemeinde der Stadt Erfurt (Erffurte), die erzbischöflichen »lieben Getreuen«, ihm und dem Stift Mainz (Mentze) jährlich am Martinstag [11. November] von der Judden wegen 100 lötige Mark Silber geben müssen. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden.

Von diesem Geld hat der Erzbischof dem Rudiger vom Hain (von dem hane) und dessen Erben 30 Mark verpfändet für 300 Mark Silber, die sie ihm gemäß der diesbezüglichen Briefe geliehen haben und auch an Rudiger wie in Briefen vereinbart ausbezahlen müssen.

Sollten die Judengelder einmal aus irgendeinem Grund ausbleiben und die 30 Mark nicht bezahlt werden können, werden der Erzbischof und sein Stift die aus anderen Einkünften in Erfurt und Umgebung, auch solche aus dem Vorwerk, bezahlen. Löst der Erzbischof die Jahresgülte von Rudiger, muss die Stadt diesen Anteil wieder an den Erzbischof ausbezahlen. Alle anderen Briefe werden damit ungültig.

Der Erzbischof und Domdekan Eberhard (Ebirhard) kündigen ihre Siegel an.

- Datum Maguntia feria quarta post dominicam letare ... 1402.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 264 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6011 (Zugriff am 28.03.2024)