StAD R 11 REM Nr. 28

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StAD R 11 REM Nr. 28 [03]

Datierung: 3. September 1384

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (Verweis auf: Sudendorf, UB Herzöge VI, 109, Nr. 103. - Dürre, Regesten Edelherren Homburg, S. 136, Nr. 352).

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Edelherr Heinrich von Homburg trifft für den Fall seines Todes eine Erbverfügung zugunsten seiner Ehefrau Schonette von Nassau.

Vollregest:

Heinrich, Edelherr zu Homburg, verschreibt seiner Ehefrau Schonette von Nassau zur lebenslangen Nutzung (leibzucht) jährlich 200 Mark lötiges Silber. Sofort soll sie für ihr Bedürfnis jährlich 50 Mark Silber erhalten, nämlich 10 Mark vom Rat zu Wallensen, 15 Mark vom Zoll zu Hemmendorf (Hemmendorp), 10 Mark vom Zins zu Lüthorst (Luthardessen), 6 Mark aus dem Dorf und dem Meierhof zu Bruchhof (Bruchofen), 6 Mark vom Hof zu dem Wegeberg (Wegeberge) und 3 Mark vom Hof zu Seddingen [?].

Zur Nutzung wird sie dereinst die Schlösser zu Greene und Lüthorst (Luthardessen) mit allen Dörfern, Zubehör und Einkünften im Betrag von 150 Mark lötigen Silbers als Rente erhalten; außerdem den Zoll zu Eschershausen (Eschershusen), den Hof zu Krabbenrode (Craperade), den Zehnten zu Buddestorpe (Buddestorf) und das Dorf Holthusen unter der Burg Homburg.

Jene Schlösser will Heinrich nach seinem Tod den Rittern Hugo von Werder und Albrecht von Hupede übergeben wissen. Diese geloben, sie seiner Gemahlin zu überantworten, wenn diese ihn überlebt. Sterben diese Ritter aber eher, so soll seine Ehefrau, Erzbischof Adolf I. von Mainz oder Graf Ruprecht [IV.] von Nassau zwei unter den Mannen der Herrschaft Homburg auswählen, denen jene Schlösser zur Aufbewahrung für seine Gemahlin zu übergeben sind.

Auch die zur Grafschaft Hohenbüchen gehörenden Güter seines Bruders Gebhard sollen bei ihrer einstigen Erledigung jenem Nutzungsrecht (Leibzucht) seiner Gemahlin noch hinzugefügt werden.

- Datum Eltvil sabbato post diem sancti Aegidii ... 1384.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 28 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/58 (Zugriff am 28.03.2024)