Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 501.

StA Wü, MIB 10 fol. 289 [02]

Datierung: 26. März 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Ritter Konrad Spiegel bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz sich mit ihm über alle Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Ritter Konrad (Conrad) Spiegel (Spigel) bekennt, dass "sein lieber gnädiger Herr" Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze) sich mit ihm wegen aller Schuld, Dienste, Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde etc. verglichen hat, die er im Dienst für ihn, seine Amtsvorgänger und das Stift Mainz erlitten und verloren hat. Dies beinhaltet alle Forderungen bis auf den heutigen Tag, sei es aus seiner Zeit als Amtmann oder als Landvogt in Hessen, Sachsen (Sachßen), Westfalen, Thüringen (Doryngen) und auf dem Eichsfeld (Eysfelde) oder aufgrund anderer Ursachen.
Der Erzbischof bleibt ihm 1.600 Gulden schuldig, die der Mainzer ihm und seinen Erben laut seiner Urkunde auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) anweist. Ritter Konrad sagt den Erzbischof bis auf diese 1.600 Gulden von jeglicher Schuld ihm gegenüber los. Etwaige noch auftauchende Urkunden in diesem Zusammenhang sollen ungültig sein und müssen dem Erzbischof wiedergegeben werden. Die zur Pfandschaft an Burg (sloße) und Amt Schöneberg (Schonenberg) gehörende Urkunde soll in Kraft bleiben.
- Datum Heilgenstad ... 1385 in die Palmarum.

Quellenansicht

fol. 289r
fol. 289v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 289 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/576 (Zugriff am 20.04.2024)