Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 493.

StA Wü, MIB 10 fol. 281

Datierung: 11. März 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. verleiht den Brüdern Werner und Ernst von Uslar das Dorf Etzenborn und 4 Mark Geld, Duderstädter Währung, auf dem erzbischöflichen Vorwerk zu Erfurt, zu rechten Mannlehen.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf anerkennt die treuen Dienste, die die Brüder Werner (Wernher) und Ernst von Uslar (Usler), seine "lieben Getreuen", ihm und dem Stift Mainz (Mentze) bisher geleistet haben und künftig noch leisten sollen.
Aus besonderer Gnade verleiht er ihnen kraft dieser Urkunde das Dorf Etzenborn (Ezenborn) und 4 Mark Geld, Duderstädter (Dudersteder) Währung, auf dem erzbischöflichen Vorwerk zu Erfurt (Erfurte). Das Geld soll der jeweilige Provisor jedes Jahr an Weihnachten als erzstiftisches Mannlehen auszahlen. Die Herren von Uslar und ihre Leibeslehnserben sollen seine und des Stiftes Mannen sein und die Lehen nach Mannlehensrecht und Gewohnheit mit truwen, dinste(n) und eyden verdienen. Mainz kann die 4 Mark jederzeit ablösen, indem es eine Mark mit 10 Mark der gleichen Währung ablöst. Nach der Lösung müssen die Uslar dann vier Mark auf Eigengut, das möglichst nahe an erzstiftischen Besitzungen liegen soll, belegen (beweisen) und als mainzisches Mannlehen nehmen.
- Datum Duderstat sabbato ante dominicam Letare ... 1385.

In gleicher Weise und unter dem selben Datum gaben die Brüder Werner und Ernst von Uslar dem Erzbischof ihren Revers.

Quellenansicht

fol. 281r
fol. 281v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 281, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/554 (Zugriff am 28.03.2024)