Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 158v [01]

Datierung: 29. März 1400

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz sichert den Städten Binge, Sobernheim und Monzingen Schadloshaltung zu, da sie für ihn Geld geliehen haben.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, das seine »»Getreuen«« Bürgermeister, Rat und Bürger seiner Städte Bingen, Sobernheim und Monzingen (Monczingen) auf seine Bitte hin, zu seinem und seines Stiftes Nutzen und Notdurft bei dem Juden Gotschalk [von Katzenelnbogen], der in Kreuznach (Crutzenbach) wohnt, bei dessen Schwiegersohn (tochterman) Süßkind und deren Erben 1.000 Gulden auf sich entlehnt und sich dafür verschrieben haben, wie dies die Briefe besagen, die ihnen darüber versiegelt gegeben worden sind.

Der Erzbischof gelobt kraft dieser Urkunde auch im Namen seines Stiftes die drei Städte von der Schuld samt dem Schaden, der nachweislich darauf gegangen, vollständig zu lösen, sie davon zu entheben und vollkommen schadlos zu halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffenburg feria secunda post dominicam Letare ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 158v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4367 (Zugriff am 25.04.2024)