Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 063v [02]

Datierung: 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verpfändet ein Viertel des erzbischöflichen Schlosses Gleichenstein dem Bertold von Netra.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz verpfändet kraft dieser Urkunde ein Viertel des erzbischöflichen Schlosses Gleichenstein (Glichenstein) samt Zubehör dem Bertold von Netra (Netter) bzw. dessen Erben für 125 Mark, Heiligenstadter (Heilgensteder) Währung.

Mainz darf die Burg in den nächsten sechs Monaten nicht lösen. Danach ist die Lösung jederzeit zum Pfandpreis möglich, muss aber ein Monat vorher angekündigt werden.

Die Burg darf während der Pfandzeit nicht geschädigt (beschedigen) werden, es sei denn, es ist vor den Amtleuten zu Rusteberg eingeklagt und vorgebracht worden, dass ihnen Unrecht geschehen sei.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum etc. [a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuchs.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 063v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4148 (Zugriff am 28.03.2024)