Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 263v [01]

Datierung: 10. Dezember 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Albrecht Goler bezüglich aller Forderungen, die diesem seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers entstanden sind. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit seinem Diener und "lieben Getreuen" Albrecht Goler bezüglich aller Forderungen übereingekommen, die diesem seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Namentlich geht es um einen Hengst, den Albrecht vor Hattstein (Hatzstein) verloren hat, und ebenso um ein Pferd, das ihm gestorben ist, als er mit dem Erzbischof nach Böhmen (Beheme) geritten ist. Der Erzbischof muss ihm noch 80 Gulden bezahlen, was er in den Tagen der kommenden Frankfurter Herbstmesse zu tun verspricht. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum et actum Wiesbaden feria quinta post diem Conceptionem beate Marie virginis ... [13]94

In derselben Form wurde dem Eberhard (Ebirhard) von Gemmingen (Gemyngen) eine Urkunde ausgestellt worden, nur hat er das Pferd nicht auf dem Ritt nach Böhmen, sondern bei anderer Gelegenheit verloren hat.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 263v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3858 (Zugriff am 28.03.2024)