Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 261v [01]

Datierung: 10. Februar 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei dem Ritter Eberhard von Buchenau.

Vollregest:

- L(itte)ra data Ebirhardo de Buchenauwe militi.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit dem Ritter Eberhard (Ebirhard) von Buchenau (Buchenauwe), seinem »lieben Getreuen« und dessen Sohn Eberhard bezüglich aller Kosten und Forderungen (koste virluste zerunge hengeste vnd pherde) übereingekommen, die die Buchenau sowie ihre »Gesellen und Diener« seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Erzstift Mainz (Meincze) entstanden sind. Namentlich geht es um das Amt Rotenberg (Rodenberg), das Eberhard der junge von Stifts wegen innehatte, besonders um die Lasten der Gefangenschaft und die Heranziehung zur Schatzung. Alles in Allem ist der Erzbischof ihnen gemäß der darüber ausgestellten Urkunde 1.200 Gulden schuldig.

Weiterhin schuldet der Erzbischof ein noch nicht gezahltes Burglehen, das Ritter Eberhard im Schloss Wertheim innehat. Alles in Allem muss das Erzstift den Buchenau noch 464 Gulden zahlen. Diese Summe weist der Erzbischof auf Gelder vom Mastzehnten (deheinen) an, der im kommenden Jahr auf dem Spessart (Speshart) gefordert wird. Der Ritter Eberhard (Ebirhard) von Vechenbach (Vechinbach), erzbischöflicher Viztum in Aschaffenburg, der den Mastzehnten einzunehmen pflegt, wird angewiesen, den Betrag entsprechend auszuzahlen. Ist dies geschehen, werden alle Schuldbriefe in dieser Angelegenheit ungültig.

- Datum Miltenberg ipso die beate Scolastice virginis ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 261v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3849 (Zugriff am 18.04.2024)