Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 234v [04]

Datierung: 23. Juni 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gibt sein Einverständnis dazu, dass der Ritter Johann von Löwenstein seine Ehefrau Anne vom Stein auf ein Burglehen zu Böckelheim bewittumt hat. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] gibt auf entsprechende Bitten und gemäß des Wittumsrechtes sein Einverständnis dazu, dass der Ritter Johann von Löwenstein (Lewenstein), sein "lieber Getreuer", seine Ehefrau Anne vom Stein (Steyne) auf ein Burglehen zu Böckelheim (Beckelnheim) bewittumt hat. Das mainzische Burglehen besteht aus 12 Pfund Geld, die jährlich zu Sobernheim ausbezahlt werden. Der Erzbischof behält sich sein Recht, das seines Stiftes und das seiner Burgmannen an dem Burglehen vor.

- Datum Gernsheim in vigilia beati Johannis Baptiste ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 234v [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3772 (Zugriff am 28.03.2024)