Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 224v [04]

Datierung: 13. Januar 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Rorich von Eisenbach, sein Sohn Rorich und ihr Vetter Henne von Eisenbach bekennen, dass Mainzer Erzbischof Konrad von Mainz sie zu Burgmannen auf den Schlössern Amöneburg und Jesberg gemacht hat.

Vollregest:

Der Ritter Rorich von Eisenbach (Eysenbach), sein Sohn Rorich und ihr Vetter Henne von Eisenbach bekennen, dass sie ihr Gut genannt "zu der Warte" im Gericht Engelrod (Engelrade) gelegen, dem Mainzer Erzbischof Konrad, Erzkanzler des heiligen römischen (romischen) Reiches in deutschen (dutschen) Landen, ihrem "lieben gnädigen Herrn" aufgelassen (vff geben) haben. Weiterhin haben sie ihm 5 Gulden Geld auf diesem Gut bewiesen. Geld und Gut haben sie nun als Burglehen zurückempfangen. Der Erzbischof hat sie und ihre Leibeslehnserben zu Burgmannen auf den Schlössern (sloßen) Amöneburg (Ameneburg) und Jesberg (Jorsperg) gemacht. Sie sollen das Burglehen mit "truwen eiden globden seßen vnd dinsten" verdienen wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen.

- Datum ut supra [Behenisfurt octava Epiphanie Domini ... [13]94].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 224v [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3745 (Zugriff am 28.03.2024)