Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 020v [01]

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann II. schuldet dem Edelknecht Damme von Praunheim 400 Gulden.

Vollregest:

- Li(ter)a obligationis ex p(arte) Dammin de Prunenheim supra quadragint(a) flor(enis)

[Erzbischof] Johann [II.] bekennt, dass er dem Edelknecht Damme (Dammin, Damin)  von Praunheim (Prunenheim), dessen Erben oder dem rechtmäßigen Inhaber (behelder) dieser Urkunde 400 gute Gulden Frankfurter Währung (als zu Franckenford gange und geneme sin) schuldet. Der Erzbischof will das Geld am nächsten Martinstag  [11. November] in Praunheim oder an einem anderen Ort, wohin Damme auf Kosten des Stiftes kommen soll, zurückzahlen.

Sollte die Zahlung der 400 Gulden in diesem Jahr nicht möglich sein, zahlen die Mainzer dem Damme jährlich am Martinstag 40 Gulden, und zwar so lange, bis die Hauptschuld abgetragen ist. Wollen Damme oder seine Erben die volle Schuldsumme wiederhaben, sollen sie dies dem Erzbischof jeweils ein Vierteljahr vor dem Martinstag melden. 

Als Bürgen stellt der Erzbischof Eberhard Weise (Weysen), Ydel Weise (Weysen), Ritter Henne von Delkenheim (Delkelnheym) und Wigand (Wigant) von Schwalbach.

Sollten Erzbischof und Stift ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann Damme die Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen, binnen acht Tagen je einen Knecht und ein Pferd zum Einlager (leisten) in eine öffentliche Herberge in Frankfurt (Franckenfurt) oder Reifenberg (Rifenberg) zu schicken. 

Ausfallende Knechte und Pferde sind zu ersetzen. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof nach entsprechender Aufforderung binnen eines Monats gleichwertigen Ersatz schaffen. Geschieht dies nicht, müssen sich die anderen Bürgen so lange in Geiselschaft begeben. 

Erzbischof Johann verspricht, sich an die obigen Abmachungen zu halten und kündigt sein Siegel an. Die Bürgen versprechen, gute Bürgen zu sein und kündigen ihrerseits ihre Siegel an.

- Datum Aschaffenburg ipso die apostolorum Fabiani et Sebastiani  [1398]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 020v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3696 (Zugriff am 23.04.2024)