Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 195 [01]

Datierung: 3. Mai 1393

Quelle

Aussteller:

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt Wigand Riedesel als Erbburgmann auf dem Schloss Jesberg an.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die Dienste, die sein "lieber Getreuer" Wigand Riedesel (Rietesel) ihm und dem Stift Mainz (Mencze) geleistet hat und künftig leisten soll. Deshalb hat er mit Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer Domkapitels dem Wigand und dessen Lehenserben als Erbburgmann auf dem Schloss (sloße) Jesberg angenommen. Als Burglehen leiht er ihm kraft dieser Urkunde eine Hofstatt auf der Burg und einen außerhalb der Burg liegenden Garten. Hofstatt und Garten sind dem Erzstift durch den Tod des Konrad (Conrad) von Erffershusen heimgefallen. Das Burglehen wird jetzt mit 24 Gulden gebessert, die dem Wigand aus den Einnahmen des Vorwerks zu Erfurt (Erffurte) angewiesen werden. Der dortige Provisor Ludwig (Ludewig) von Bensfurt (Bensfurte) soll das Geld zur Hälfte am Walpurgistag [1. Mai] und zur Hälfte an Martini [11. November] auszahlen. Wigand verzichtet auf die Rückzahlung von 350 Gulden, die er dem Erzbischof geliehen hatte. Er wird das Burglehen mit "seßen trwuen eyden vnd dinsten" verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof wird Wigand wie alle seine Burgmannen schützen, schirmen und rechtlich verantworten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, Domdekan und Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- Datum ... [13]93 ipso die Jnventionis sancte Crucis.


Wigand gab am gleichen Tag seinen Revers.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 195 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3652 (Zugriff am 16.04.2024)