Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 165v [02]

Datierung: 15. Oktober 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt Ludwig Baldemar zum erzbischöflichen und erzstiftischen Burgmann zu Amöneburg an.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Ludwig (Ludowig) Baldemar ihm und dem Stift geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihn zum erzbischöflichen und erzstiftischen Burgmann zu Amöneburg (Ameneburg) angenommen. Er hat ihm und seinen Leibeslehnserben 10 Gulden Geld verliehen, die sie jährlich am Martinstag [11. November] bekommen sollen. Namentlich wird ihnen der Keller 6 Gulden Geld aus der Kellerei zu Neustadt (Nuenstat) auszahlen.

Gleichzeitig hat der Erzbischof dem Ludwig 40 Gulden Geld gegeben, wofür Ludwig ihm und dem Stift 4 Gulden Geld auf seinem Eigengut anweist (bewisen und virschrieben), namentlich auf dem Gut zu hole gelegen, das "daz hasen gut genannt wird, und auf dem Gut zu Otterbach, das vorzeiten ein gewisser Kale besessen hat.

Ludwig und die Seinen sollen das Burglehen auf dem Schloss (sloße) Amöneburg mit eyden, truwen, dinsten und seßen verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Sollte Ludwig ohne rechte Leibeslehenserben sterben, so fallen die 6 Gulden aus der Kellerei wieder an Mainz zurück. Die Erben verdienen dann nur die 4 Gulden zu den genannten Bedingungen als Burglehen. Sollte Ludwig die 4 Gulden Geld aus seinem Eigengut von seinen [Erzbischof Konrads] Amtsnachfolgern und dem Stift nicht länger haben wollen, fallen diese ebenfalls an Mainz zurück.

Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an. Ludwig Baldemar stellt in gleicher Form seinen Revers aus.

- Datum Wolfhagen feria tertia ante diem beati Galli confessoris ... 1392.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 165v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3537 (Zugriff am 29.03.2024)