Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 157v [02]

Datierung: 13. August 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass er Egen Seman und dessen Erben die erzbischöfliche bzw. erzstiftische Hofstatt zu Tauberbischofsheim vor der "burge uff dem keller gelegen" verliehen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er bzw. das Stift Mainz (Mencze) dem "lieben Getreuen" Egen Seman und dessen Erben die erzbischöfliche bzw. erzstiftische Hofstatt zu Tauberbischofsheim (Bischoffsheim) vor der "burge uff dem keller gelegen" verliehen hat. Egen kann die Hofstatt so "buwen und czimmern" wie sie vor Zeiten bereits ausgebaut und gezimmert worden ist. Als Gegenleistung zahlt Egen Mainz jährlich am St. Martinstag [11. November] eine Gülte in Höhe von 10 Schilling Heller, Tauberbischofsheimer Währung. Bezüglich der Hofstatt und des Baus, den Egen dort ausführen wird, sind er und die Seinen von Wachdiensten und Bedeleistungen befreit. Der Erzbischof behält sich auch im Namen seiner Amtsnachfolger das Recht vor, den Bau auf der Hofstatt jederzeit wieder ohne Widerspruch abbrechen zu dürfen.

- Datum Miltenberg feria tertia ante diem Assumptio beate Marie virginis ... 1392.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 157v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3515 (Zugriff am 28.03.2024)