Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 139v [01]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass er dem Henne, seinem Schultheißen zu Oestrich, einige Bunden und Äcker zwischen den Dörfern Oestrich und Hattenheim auf Lebzeiten verpachtet und verliehen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt für sich und das Stift [Mainz], dass er dem Henne, seinem »lieben Getreuen« und Schultheißen zu Oestrich (Osterich) seine bunden und ecker zwischen den Dörfern Oestrich und Hattenheim kraft dieser Urkunde auf Lebzeiten verpachtet und verliehen hat.

Henne muss dem Erzbischof jährlich zwischen den beiden Frauentagen Assumptio [15. August] und Nativitas [8. September] 50 Malter gutes trockenes (dorren) Korn, Mainzer (Menczer) Maß, 45 Malter Korn zu seinen persönlichen Händen und dem Rheingauer (Ring[auwe]) Viztum 5 Malter Korn liefern und geben.

Sollte er seines Schultheißenamtes entsetzt werden, bleiben ihm die Bunden und Äcker. Der Schultheiß soll jedes Jahr auf den genannten Bunden zwei Morgen Acker nachweislich "mesten". Nach seinem Tod soll seine Erben das, was er auf den Bunden und Äckern als Brache eingeteilt (gebrachet) hat und auch brach liegt, im betreffenden Jahr noch einsäen (befruchtigen) und gebrauchen.

Der Schultheiß soll auch die erzbischöfliche Aue genannt Kieselwerder (Kiesewerde) zu Lebzeiten innehaben. Die dort stehenden Bäume soll er gegen Bezahlung dem jeweiligen Landschreiber reichen. Der Landschreiber soll alle Pfähle und sonstigen Hölzer erhalten, ausgenommen 200 Pfähle, die dem Schultheißen jährlich verbleiben. Das übrige auf der Aue verbleibt dem Schultheißen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Der erzbischöfliche Rheingauer (Rin(auwe)) Landschreiber Wigand von Assenheim bestätigt, dass die Güter in Gegenwart der Schöffen von Oestrich wie beschrieben verpachtet wurden und kündigt ebenso sein Siegel an, wie die Gemeinde Oestrich ihre Gerichts- und Gemeindesiegel.

[Ohne Datum] [a]

Quellenkommentar:


Fußnotenapparat:

[a] Die Einreihung in das Jahr 1392 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 139v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3468 (Zugriff am 29.03.2024)