Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 103v [01]

Datierung: 1391 [a]

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Eberhard von Buchenau und sein Sohn Eberhard haben sich mit Elekt Konrad von Mainz bezüglich sämtlicher Forderungen geeinigt, die ihnen im Dienst für ihn und seine Amtsvorgänger oder im Rahmen ihres Amtes in Rotenberg entstanden sind.

Vollregest:

Der Ritter Eberhard (Ebirhard) von Buchenau (Buchenaw) und sein Sohn Eberhard haben sich mit [Elekt] Konrad [von Mainz], ihrem "lieben gnädigen herrn" bezüglich sämtlicher Forderungen geeinigt, die ihnen im Dienst für ihn und seine Amtsvorgänger oder im Rahmen ihres Amtes in Rotenberg (Rodinb(er)g) bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Elekt Konrad ist ihnen gemäß der darüber versiegelt gegeben Urkunde [vom selben Tag] 1.2000 Gulden schuldig. Alle Forderungen sind damit abgegolten. 

Nicht enthalten in dieser Rechnung sieben Hengste und Pferde, nämlich ein Hengst des Fritze von Rom[...], ein Hengst des Fritze von Herde, ein Hengst des Eberhard von Altenberg (Aldenb(er)g), 2 Pferde des Gerlach von Recherade (Rekerad), 2 Pferd des Heinrich Schade und ein Pferd des Crafft von Bieberau (Byberaw) und der Sold, von dem Ritter Eberhard mit gleven von diesem lesten virteil iaris gerett hat, nämlich 24 Schock und 5 Schock, die Elekt Konrad dem Otte von Liebenberg (Libenb(er)g) dafür geben muss, dass der die steinerne Kemenate des erzbischöflichen Provisors zu Erfurt bewahrt hat. 

Ritter Eberhard kündigt sein Siegel an.

Datum Aschaffinberg [ipso die beati Sixti papae?] [a] 

Quellenkommentar:

[a] Sollte die nicht eindeutige Aussage zutreffen, wäre der Eintrag auf den 6. August zu datieren.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 103v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3395 (Zugriff am 29.03.2024)