Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 064v [02]

Datierung: 24. Februar 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Hans von Seldenecke und Ehefrau Anne, geborene von Sassenflor, zeigen ihre Lehen an.

Vollregest:

Hans von Seldenecke und Ehefrau Anne geborene von Sassenflor bekennen für sich und ihre Erben, dass ihr "lieber gnädiger Herr" [der Mainzer Elekt] Konrad ihnen und ihren Leibeslehnserben die Hälfte des Zehnten zu Eiersheim (Yhersheim) und ihren Teil des Zehnten zu Uissigheim (Ussingkeim) zu Lehen nach Lehnsrecht gegeben hat. Er, Hans, soll die Lehen für sich und seine Ehefrau tragen und [als Lehnsträger] vermannen. Anne bestätigt, dass sie Elekt Konrad gebeten hatte, die Lehen ihrem Ehemann zu übertragen. Beide Eheleute kündigen ihre Siegel an.

- Datum eodemmodo quo supra [Aschaffinburg in die beati Mathei appostoli ... 1391].

Quellenkommentar:

Vgl. die Urkunde vom 21. September 1391 (MIB 1 fol. 41v)

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 064v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3305 (Zugriff am 29.03.2024)