Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 054v [02]

Datierung: 17. Juni 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Eberhard von Sponheim und Conrad von Randeck bekennen, dass sie sich mit Konrad, erwähltem Erzbischof von Mainz, mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard bezüglich des Schlosses Nieder-Olm geeinigt haben.

Vollregest:

Revers(us)

Der Ritter Eberhard (Ebirhard) von Sponheim (Spanheim) und Conrad von Randeck bekennen für sich und ihre Erben, dass sie sich mit Konrad, erwähltem Erzbischof von Mainz (Mencze) ihrem »lieben gnädiger Herrn« mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) bezüglich des Schlosses (slosses) Nieder-Olm (Olmen) geeinigt haben. Der Erzbischof wird ihnen 500 Gulden, Mainzer Währung, auf dem Zoll Ehrenfels (Erenfels) anweisen, zahlbar jeweils zu den kommenden vier Fronfastenzeiten. Der dortige Zollschreiber wird ihnen jeweils 125 Gulden gegen Quittung aushändigen. So ist es in der vom Domkapitel mitbesiegelten Urkunde vereinbart worden. Sie bestätigen, dass nach erfolgter Auszahlung alle ihre Ansprüche in dieser Angelegenheit abgegolten sind und sie die Schuldurkunde zurückgeben werden. Ritter Eberhard und Conrad kündigen ihre Siegel an.

- Datum ... 1390 ... feria sexta post diem beatorum Aurei et Justine martyrii.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 054v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3263 (Zugriff am 29.03.2024)