Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 056 [01]

Datierung: 25. Juli 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass er dem Edelherr Johan von Sayn, genannt Greifenstein, solche Burg- und Mannlehen bestätigt hat, die dieser von seinen erzbischöflichen Vorgängern empfangen hat.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er dem Edelherr Johan von Sayn (Seyne) genannt Greifenstein (Griffenstein), seinem "lieben Getreuen" solche Burg- und Mannlehen bestätigt (geluhen) hat, die dieser von seinen erzbischöflichen Vorgängern empfangen und darüber den Lehnseid geleistet hat. Bei den Mannlehen handelt es sich um zwei Dörfer Ritschweier (Rotswiler) und Kunzenbach (Cauczenbach) und sein Haus in Aschaffenburg (Aschaffinburg), in dem er zurzeit wohnt, dazu als Burglehen 22 ½ Gulden, die jährlich in der Stadt Bingen ausbezahlt werden. Elekt Konrad behält sich seine Rechte und die der Stifts- und Burgmannen an diesem Lehen vor. Er kündigt sein Siegel an.

- Datum jn die beati Jacobi appostoli ... 1390.

In gleicher Form gab Johannes von Sayn (Seyne) dem Erzbischof ein Revers wie oben.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 056 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3261 (Zugriff am 28.03.2024)