Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 055v [02]

Datierung: 23. Februar 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ulrich von Hohenlohe und sein Bruder Friedrich regeln mit Einverständnis des Mainzer Erzbischofs Konrad die Rückzahlung ihrer Schulden bei Heinrich Wirsinge, Zentgraf  in Tauberbischofsheim.

Vollregest:

Ulrich von Hohenlohe (Hoenloch) bekennt für sich, seinen Bruder Friedrich (Friderich) und ihre Erben, dass sie dem Heinrich Wirsinge, Zentgraf (zemtr(re)ven) in Tauberbischofsheim (Bischoffsheim) und dessen Erben 116 Gulden, Rheinischer (rinscher) Währung, schulden. Mit Einverständnis des [Mainzer Erzbischofs] Konrad überlassen sie ihm ihr jährlich eingehendes Bischofsheimer Burglehen so lange, bis die 116 Gulden ausbezahlt sind. Alle Auszahlungen an Korn, Weizen oder Hafer sollen sie zum am Tag der Aushändigung geltenden Preis von der Schuldsumme abschlagen. Ulrich kündigt an, sein Siegel für sich und seinen Bruder an diese Urkunde zu hängen.

... 1390 et statim sequitur consensus domini [a] 

Quellenkommentar:

[a] Die Urkunde des Erzbischofs wurde am 23.2.1390 ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 055v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3259 (Zugriff am 29.03.2024)