Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 055v [02]
Datierung: 23. Februar 1390
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Ulrich von Hohenlohe und sein Bruder Friedrich regeln mit Einverständnis des Mainzer Erzbischofs Konrad die Rückzahlung ihrer Schulden bei Heinrich Wirsinge, Zentgraf in Tauberbischofsheim.
Vollregest:
Ulrich von Hohenlohe (Hoenloch) bekennt für sich, seinen Bruder Friedrich (Friderich) und ihre Erben, dass sie dem Heinrich Wirsinge, Zentgraf (zemtr(re)ven) in Tauberbischofsheim (Bischoffsheim) und dessen Erben 116 Gulden, Rheinischer (rinscher) Währung, schulden. Mit Einverständnis des [Mainzer Erzbischofs] Konrad überlassen sie ihm ihr jährlich eingehendes Bischofsheimer Burglehen so lange, bis die 116 Gulden ausbezahlt sind. Alle Auszahlungen an Korn, Weizen oder Hafer sollen sie zum am Tag der Aushändigung geltenden Preis von der Schuldsumme abschlagen. Ulrich kündigt an, sein Siegel für sich und seinen Bruder an diese Urkunde zu hängen.
... 1390 et statim sequitur consensus domini [a]
Quellenkommentar:
[a] Die Urkunde des Erzbischofs wurde am 23.2.1390 ausgestellt.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hohenlohe: Friedrich von (Aussteller)
- Wirsingen: Heinrich (Empfänger)
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Nennung)
- Hohenlohe: Ulrich von (Aussteller)
Ortsindex
- Rhein : Währungsgebiet (Rhein) (Lokale Währung)
- Bischofsheim [Tauber] : Burg
Körperschaften
- Bischofsheim [Tauber] : Zentgrafen (Nennung)
- Hohenlohe : Edelfreie von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 055v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3259 (Zugriff am 29.03.2024)