Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 031v [02]
Datierung: 27. Februar 1390
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt der Stadt N. alle Gnaden und Freiheiten, die von seinen Amtsvorgängern zu Mainz und vom Domkapitel verliehen und besiegelt worden sind.
Vollregest:
Notula confirmationis privilegiorum.
[Erzbischof] Konrad [von Mainz] betont die besondere Freundschaft und Gunst, die er zu den Bürgermeistern, Schöffen und Bürgern seiner Stadt N., seinen "lieben getreuen" empfindet. Er bestätigt ihnen deshalb kraft dieser Urkunde alle Gnaden und Freiheiten, die von seinen Amtsvorgängern zu Mainz (Mencze) und vom Domkapitel verliehen und besiegelt worden sind. Die Freiheiten, Gnaden, Rechte und Gewohnheiten der "paffheid geistlich und werntlich" des Stiftes bleiben vorbehalten.
[ohne Datum] [a]
Quellenkommentar:
[a] Konrad ist am 27.2.1390 zum Elekten bestimmt und am 24.9.1391 zum Erzbischof gewählt worden.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad II. [Eb. 1390-1396] (Aussteller)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 031v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3163 (Zugriff am 29.03.2024)