Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 194v

Datierung: 9. Dezember 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gibt auf Bitten Diethers zu Katzenelnbogen dem Gotschalk von Worms, des Grafen Juden, sowie dessen Ehefrau, Kindern, und ihrem Gesinde, freies Geleit. 

Vollregest:

L(ite)ra data Gotschalk de Wormatis judes
jud [a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] gibt auf Bitten seines »lieben Schwagers« Diethers (Ditters) Graf zu Katzenelnbogen (Kaczenelnboge(n)) dem Gotschalk von Worms (Wormeß), des Grafen Juden, sowie dessen Ehefrau (wibe), Kindern, leremeis(er) und ihrem Gesinde freies Geleit. Sie dürfen zwei Jahre lang in der Stadt Bensheim oder in anderen Städten des Erzstiftes wohnen. Er und seine Amtleute wollen sie schützen und schirmen und ihnen dabei behilflich sein, Schulden einzufordern, wie anderen erzstiftischen Juden. Gotschalk muss jedes Jahr an Martini [11. November] 8 Gulden bezahlen, zu weiteren Zahlungen sind er und seine Familie nicht verpflichtet. Will sie jemand rechtlich belangen, soll er dies mit unbesproche(n) criste(n) und jude(n) tun, wie es Judenrecht ist. Er soll allein dem Erzbischof zu rechte sten.

- Datum Eltvil feria quarta post Concentionem beate Marie virginis … 1388.

Quellenkommentar:

[a] Die untere Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 194v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3096 (Zugriff am 29.03.2024)