Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 253v

Datierung: 12. Mai 1381

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28. (Verweis auf: Kreisarchiv Speyer, Cop. d. Bischofs adolf S. 526. -Karlsruhe, Cop. 287 (132) fol. 103).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz versichert dem Dekan und Kapitel des Stiftes Speyer, dass er das Stift nur einem Nachfolger nur überlassen will, der alle bisherigen Privilegien, Statuten, Gnaden, Gewohnheiten, Freiheiten und Handfesten einzuhalten gelobt.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] gelobt seinen »lieben Andächtigen«, dem Dekan und Kapitel des Stiftes Speyer (Spire), dass er, falls der Papst einen Anderen für das Stift providiert, er diesem nicht eher die Lande, Schlösser und Menschen (lute) des Stiftes überlassen will, bis dieser dem Dekan und Kapitel gelobt hat, alle Privilegien, Statuten, Gnaden, Gewohnheiten, Freiheiten und Handfesten einzuhalten, wie er und die früheren Bischöfe von Speyer es geschworen und verbrieft haben. Nach dem Tod dieses Bischofs sollen dann die Lande und Burgen des Stiftes zu Händen des Speyerer Kapitels gehen, und die Amtleute ihnen gehorchen, und zwar solange, bis ein einmütig gewählter Bischof wieder im Amt ist. So ist es altes Herkommen. Auch soll der künftige Bischof schwören, keinen Amtmann einzusetzen, der nicht dem Kapitel wie üblich Gehorsam geschworen hat.

Er selbst will, so lange er das Stift innehat, 600 Gulden jährlich geben von des Bistums Gütern, Zöllen, Renten und Gefällen ohne Schaden des Kapitels, als Gülte für die 6.000 Gulden, die zu verkaufen ihm das Kapitel erlaubt hat. Das Kapitel soll jährlich 500 Gulden von den Zöllen, Renten und Gefällen des Stiftes Speyer erhalten, bis die 6.000 Gulden bezahlt sind. Auch für die Bezahlung der 500 Gulden und der Gülte muss sich ein neuer Bischof verpflichten, ehe er ihm das Stift übergibt.

- Datum Eltevil ... 1381 dominica Cantate.

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fol. 253v
fol. 254r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 253v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2858 (Zugriff am 29.03.2024)