Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 190v [03]

Datierung: 27. März 1380

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei dem Binger Lombardern Johann von Montesia.

Vollregest:

Erzbischof Adolf [von Mainz] hat von Johann von Montesia, seinem Lombarder zu Bingen, 600 Goldgulden, Mainzer (Mentze) Währung, bar zum Nutzen des Stiftes geliehen. Er will das Geld kommende Weihnachten zurückzahlen.

Dafür setzt der Erzbischof zu Bürgen: die Mainzer Domherren, seinen »lieben Neffen« Johann von Eberstein (Ebirstein) und Claes von Stein (vom Steine), ferner Ospertus, den erzbischöflichen Siegler, und Johann, den erzbischöflichen Landschreiber, seinen »lieben Getreuen«.

Kommt Mainz in Zahlungsverzug können der Gläubiger bzw. der rechtmäßige Inhaber dieser Urkunde die Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen, die dann binnen acht Tagen jeder einen Knecht und ein Pferd in Leistung nach Mainz (Mentze), Frankfurt (Franckenfurd) oder Bingen in ein ihnen angewiesenes öffentliches Wirtshaus schicken sollen. Sie sollen dort so lange Einlager halten, bis die Schuld samt möglicher Verzugszinsen (schade) bezahlt sind.

Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss Mainz nach erfolgter Mahnung binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz stellen. Geschieht dies nicht, müssen die verbliebenen Bürgen so lange Einlager halten.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich und ohne Eidesleistung aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Die Bürgen geloben, gut Bürgen zu sein.

Erzbischof und die Bürgen kündigen ihre Siegel an.

- Datum Eltevil feria tercia post diem Pasche ... 1380.

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fol. 190v
fol. 191r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 190v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2710 (Zugriff am 23.04.2024)