Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 124 [01]

Datierung: 30. März 1387

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bestätigt, dass Landgraf Balthasar von Thüringen ihm eine widderfendunge gein den Schlössern Eschwege und Sontra verschrieben hat.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, das Balthazar, Landgraf von Thüringen (Doringen) und Markgraf zu Meißen (Missen), sein "lieber Schwager" ihm eine widderfendunge gein den Schlössern Eschwege (Eschewege) und Sontra (Suntra) verschrieben hat.
Wem immer der Erzbischof diese widerstadunge geben oder verschreiben wird, dem sollen Balthazar und seinen Kinder das unverbrüchlich halten, wie dies in den Urkunden zugesagt ist, die Balthazar dem Erzbischof diesbezüglich versiegelt gegeben hat.
Der Erzbischof verschreibt nun kraft dieser Urkunde die widerstadunge seinem "Neffen" Herzog Otto von Braunschweig (Brunswig) und dessen Kindern. Gleichzeitig verschreibt der Erzbischof diesen auch all das Recht und alle Forderungen, die er selbst an der widerstadunge hat oder haben sollte. In der genannten Urkunde Balthazars ist auch vereinbart, dass Erzbischof Adolf und Landgraf Balthazar je zwei ehrbare frome manne dazugeben sollen. Die vier sollen die widerstadunge auf ihren Eid unverzüglich wirdigen und gleichen wie es das Viertel an Eschwege und an Sontra und deren Zubehör erfordern. Es ist vereinbart, dass die zwei genannten Personen von Herzog Otto akzeptiert werden (gerne hat) und sie beide Kleriker sind.
Datum in vigilia Palmarum ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 124 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2683 (Zugriff am 28.03.2024)