StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [034]

Datierung: 13. Juli 1374

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: Urkunde im ehemaligen Reichsarchiv, (Erzstift Mainz fasc. 136 = alte Nr. fasc. 117). Vom Vormundschaftssiegel hängtb das Mittelstück an Pressel. Heute wohl unter neuer Standnummer im Hauptstaatsarchiv München.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelte die Begleichung der Schulden, die einige Dörfer bei ihm und Lewe Ottin bzw. Philips, beide Lombarder in Bingen, haben.

Vollregest:

Adolf, Bischof zu Speyer und Vormund des Stiftes zu Mainz, einigt sich mit Lewe Ottin und Philips, seinen Lombarder (lampertern), Bürgern zu Bingen, über die Schulden, die die Dörfer Langenlonsheim (Lansheim), Gensingen (Genczingen), Hilbersheim, Sprendlingen (Sprendelingen), Sauer-Schwabenheim (Swabenheim), Bosenheim (Basenheim), Freilaubersheim (Fryleibersheim) seit langem bei den beiden haben, und wegen der verfallenen Zinsen (schaden).

Er will ihnen bis Weihnachten zu ihrem Geld verhelfen, wenn nicht mit Wissen beider längere Frist gegeben wird. Die Schuld fällt zur Hälfte an Adolf. Die beiden sollen, gleichviel ob ein oder mehrere Dörfer zahlen, zuerst 2.000 Gulden einnehmen, dann Adolf 2.000. Das Übrige teilen er und die beiden zu gleichen Teilen, jedesmal, wenn etwas eingeht. Die Abrechnung über die Schuld soll von den beiden nur in Gegenwart Ulrichs von Kronberg (Cronenberg), erzbischöflicher Vitztum im Rheingau (Ringauwe), oder eines anderen Beauftragten Adolfs geschehen. Wenn sie bis Weihnachten keine Sicherheit wegen des Geldes haben, können sie nach ihrem Gutdünken vorgehen; bis dahin sollen sie ohne Adolfs Erlaubnis kein Ziel für die Schuldzahlung setzen.

- Datum Erenfels in die sancte Margarete 1374.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [034], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2371 (Zugriff am 28.03.2024)