Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 145 [02]

Datierung: 4. Oktober 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich gestattet dem Ritter Hans Rüdt (Rude) von Bödigheim (Bodickeim), seine Ehefrau Margarete von Stetten, auf Schloss Eberstadt (Eberstat), das er mit seinen Brüdern Boppe und Peter Rüdt als mainzisches Mann- und Burglehen besitzt, zu bewittumen und darauf 2.000 Gulden zu beweisen. Margarete soll dies nach Wittumsrecht, Landesgewohnheit und Herkommen zu Lebzeiten genießen. Sollte Ritter Hans vor Margarete sterben, muss sie das Lehen gemäß Lehensrecht und Gewohnheit mit einem zum Schild geborenen Mann vermannen.

- ... geben ... Aschaffemburg am Montage sant franciscus tage ... 1445.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 145 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21783 (Zugriff am 29.03.2024)