StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [170]

Datierung: Vor 1. Juni 1376

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD Best. R 11 REM Nr. 25 mit Verweis auf: Dresden Sop. b f. 38. Geschrieben von derselben Hand, die fol. 37v die Urkunde des Balthasar Malticz, Vogt zu Arnshaug, f. F., B. und W, dat. feria tercia p. Letare vel ante Greg. [13]77 (und die Urkunde Karls IV. von 1350 Sa. n. Lichtmess, auf f. 38)

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Wir Ludwig, von Gottes Gnaden Erzbischof zu Mainz (mencz), bekennen, als sich Markgraf Friedrich von Meißen (Myßen), unser lieber Bruder, jetzt in unserem Krieg und Geschäft vestiglich gesatz hat und uns auch getreulich hilft, redet und zulegt in unseren Nöten vor allen anden unsern Brüdern und Freunden, also wir das eigentlich an ihm erkannt und gänzlich erfunden haben, dass wir uns durch der selben Treue und Liebe willen zu ihm vorstrickt und verbunden haben und verstricken und vorbunden uns auch zu ihm und zu seinen Kindern in diesem Brief, dass wir ihn getreulich und fest solange wir leben mit Liebe und mit Gute zulegen und beiständig sein sollen gegen allen den, di ihn in keiner Weise ablegen und wiedersätzig sein wollen.

Wir geloben auch, wenn uns Gott beisteht, dass wir getreulich in unserem Stift zu Mainz (Menzce) ander anders, wo sich das gebührt zu kommen, dass wir unserem Bruder [2] Friedrich mit seinen Kindern brüderliche Treue und Ernst erzeigen und erweisen und alles das zulegen wollen, dass wir über uns gehaben mögen ausgenommen den Papst, den Kaiser und den König zu Böhmen [1].

Wir geloben auch by namen in guten truwen, geschehe es, da Gott vor sei, ob unser Bruder Friedrich stürbe, dass wir seine Ehefrau Katherine bei ihrem Leibgeding und bei allem dem, das sie sonst hat und ihre Kinder bei ihrem Erbe und bei all dem, dass sie haben oder nach erwerben, getreulich und fest als eyn gut getreue Vormünder sollen behalten, schützen und verteidigen, wenn und wie dicke sie dessen bedürfen, als uns das Friedrich zu Lebzeiten befohlen und uns zu Vormündern gegeben hat und wir haben uns das auch unterwunden mit guten Willen und haben ihm auch gelobt "in guten truwen", dass wir ihm, Frau Katherine und ihren Kindern, getreue Vormünder sein zu zulegen wollen mit allem dem, das wir haben und vermögen.

Wir geloben auch kraft dieser Urkunde, dass wir uns in allen Kriegen mit unserem Bruder Friedrich setzen wollen und ihm und seinen Erben getreulich raten und helfen wollen, dazu, dass sie unser Bruder Balthasar und Wilhelm alles des gutlich ohne Schaden abnehmen darin sich unser Bruder zu Friedrich [3] gesatzt hat oder noch setzt. Wer auch, dass die vorgenannten unsere Brüder Balthasar und Wilhelm das nicht täten, so sollten wir ihn das abgenommen von unseres Stiftes wegen gütlich angewend.

- Datum etc.[a]

Fußnotenapparat:

[1] Aus der Bezeichnung Wenzels nur als König von Böhmen ergibt sich, dass die undatierte Urkunde vor seiner Wahl abgefasst sein muss.
[2] Das Wort Oheim vor Bruder ist durchgestrichen.
[3] he ontra [?]: pres. Wg. Bruder Fridr. durchgestr. und über: unserm ist: daz wir durchgestrichen (nachher hort [?] mehrmals wort [?] durchgestrichen.

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Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [170], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21288 (Zugriff am 29.03.2024)