Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 086 [01]

Datierung: 20. Juni 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass er Konrad Billung, Schultheiß, Hans Granß, Richter, und Rupertus, Schreiber seines weltlichen Gerichts in Mainz, zu ihm nach Ehrenfels bestellt (verboten) hatte, um von ihnen etwas über den Streit (handel der sachen jrrunge und gespenne) zu erfahren, der zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Mainz auf der einen Seite, und Hans Reinbolt, Richter am weltlichen Gericht, auf der anderen, entstanden war. Es geht um eine Änderung wegen eines angeblich am Gericht vom Richter verlesenen Zettels. Der genannte Schultheiß, Richter und Gerichtsschreiber zu Ehrenfels haben vor ihm, im Beisein einer nicht kleinen Zahl seiner geistlichen und weltlichen Räte, erzählt, wie Bürgermeister und Rat der Stadt sie aufgefordert und dazu gedrängt haben, ihm Auskunft zu geben, wie und in welchem Maße dieser Streit entstanden sein soll.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg ... Samßtage vor sant Johans Baptiste tag ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 086 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21281 (Zugriff am 29.03.2024)