Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 074 [02]

Datierung: 13. März 1444

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Hans von Uslar der ältere bekennt, dass der verstorbene Erzbischof Konrad von Mainz ihm 20 Gulden jährliche Gülte als Mannlehen gegeben hatte, die der Provisor zu Erfurt ihm jeweils am Martinstag [11. November] auszahlen sollte. Einige dieser Zahlungen standen bisher noch aus. Erzbischof Dietrich hat nun alle Rückstände bezahlt und Hans quittiert kraft dieser Urkunde über den Erhalt der gesamten ausstehenden Summe.

Weiterhin hat Hans den Erzbischof gebeten, das Lehen an Ernst von Uslar, seinen »Vetter«, zu übertragen. Deshalb lässt er es dem Erzbischof kraft dieser Urkunde auf.

Hans bittet die Ritter Hans von Wittstatt und Hans von Erlenbach, Viztum in Aschaffenburg, Räte des Erzbischofs, diesen Brief zu besiegeln, was diese zusagen.

- Der geben ist am ffritag nach Reminiscere ... 1444.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 074 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21164 (Zugriff am 19.04.2024)