Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 277 [01]

Datierung: 23. März 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Walther von Reifenberg (Rifemberg, Riffemberg) bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr«, ihn zum Stiftsamtmann in Mörlenbach (Morlebach) gesetzt hat. Darüber ist eine erzbischöfliche Urkunde ausgestellt worden, die nachstehend inseriert ist.

Darin werden übliche Aufgaben eines Amtmannes genannt: Schutz der Geistlichkeit und der weltlichen Bewohner des Amtes, Residenzpflicht in Mörlenbach, Unterhaltung einer Schutztruppe mit vier reisigen Pferden, drei davon gewappnet, Beschäftigung derPförtner und Torhüter auf eigene Kosten, Pflicht zur Verteidigung des Amtes sowie seiner Gehorsamspflicht gegenüber Dekan und Domkapitel in Zeiten einer Vakanz. Der Erzbischof zahlt ihm 100 Gulden, 50 am St. Martinstag [11. November] und 50 am darauffolgenden Palmsonntag. Hinzu kommen in mehreren Lieferungen 50 Malter Korn, 100 Malter Hafer und 2 Fuder Wein. Das Amtsjahr beginnt und endet am Palmtag. Die Geldeinkünfte des Amtes stehen allen dem Heppenheimer Keller zu, der Amtmann soll diesem bei der Einziehung behilflich sein. Der Erzbischof kann den Amtmann jederzeit seines Amtes entsetzen, er darf sein Amt aber erst dann abgeben, wenn ein Nachfolger bestimmt ist und dieser seinen Eid geleistet hat. Ausstehende Bezüge und Schäden werden ihm anteilmäßig ersetzt. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Aschaffenburg am samstafg nach Reminiscere ... 1443.

Walther sichert zu, alle Bestimmungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Samstag nach dem Sontage Reminiscere ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 277 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20127 (Zugriff am 18.04.2024)