Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 187 [02]

Datierung: 14. Februar 1384

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. empfängt David von Dieburg und die Seinen zu seinen Juden.

Vollregest:

- Littera data Davit de Dyppurg.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] hat David (Davit) von Dieburg (Dyppurg) zu seinem Juden empfangen [a], ebenso seine Ehefrau (wyp), beider Kinder sowie die Mägde und Knechte, die ir brod eßende sin. Sie können sich in den kommenden drei Jahren frei im Erzstift Mainz (Mentze) bewegen und in Aschaffenburg (Asch(affenburg)) oder Tauberbischofsheim (Bischey(m)) oder in jeder anderen erzstiftischen Stadt wohnen. Der Erzbischof wird sie verteidigen und verantworten, schirmen und schützen und ihnen, wie allgemein seinen und des Stiftes Juden, bei der Wahrung ihrer Rechte beholfen sein.
Im Gegenzug geben ihm die Juden jährlich am St. Martinstag im Winter (11. November) acht gute schwere Gulden. Niemand darf sie belästigen, sie können sich frei in erzstiftischen Landen bewegen und nach Belieben reisen, solange sie ihre Jahresgülte entrichtet haben. Will sie jemand rechtlich belangen (zusprechen), soll er ihnen mit unbesproch(e)n) Christen oder Juden zusprechen und sie bereden, wie dies Judenrecht ist.
- Datum Miltenberg dominicam proximam post circumcisionem ... 1384.

Quellenkommentar:

[a] In ähnlicher Form  nahm der Erzbischof [Adolf I. von Mainz] Salomon (Salomo(n)) und seine Familie als erzstiftische Juden an, die jeweils 6 Gulden am Michaelstag [29. September] zahlen mussten.

Quellenansicht

fol. 187r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 187 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1971 (Zugriff am 29.03.2024)