Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 269v

Datierung: 1. Mai 1377

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD Best. R 11REM Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz nimmt die Lombarder Leo Ottinus sowie dessen Söhne Gerhard und Bernhard in seinen Schutz.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer (postulatus archiepiscopus Magunt. Episcopus Spirensis), nimmt mit Einwilligung des [Dom-] Dekans Heinrich [Beyer von Boppard] (Heynrico decano) und des Kapitels der Mainzer Kirche den Leo Ottinus (Ottinum) und seine Söhne Gerhard Ottinus und Bernhard Ottinus, Lombarden, Kaufleute von Asti, mit ihren Brüdern, leiblichen Erben und Gesinde in seinen Schutz, für 15 Jahre vom kommenden Martinstage an, doch so, daß auch die jetzt in Bingen verweilenden (lunbardos Pingwienses), ziehen wollenden Lombarder Georg (Georgius) von Pomaro Montferrato (de Pomaro) sowie Martin und Egidius, Söhne des verstorbenen Martin von Broglio (de Brolio), [a] unter seinem Schutz bleiben können. Sie können nicht höher als mit 25 Gulden bestraft werden, ausgenommen bei Mord und andern schweren Untaten. Wegen zweifelhaft erworbenen Gutes kann nur mit drei Zeugen vorgegangen werden. Über Jahr und Tag besessenes Gut können sie verfügen. Der Erzbischof kann ihren Schuldnern keinen Aufschub erteilen, noch kann er deren Schulden an sich ziehen. Der Erzbischof will in diesen 15 Jahren keine anderen Kaufleute, Italiener oder Lombarden, in Bingen dulden. Dafür müssen diese Lombarden während der 15 Jahre dem Erzbischof 150 flor. jährlich zu Martini zahlen.

- Das Domkapitel siegelt zum Zeichen seiner Zustimmung mit.

- Datum in castro nostro Eltuil 1377 prima die mensis Maii.

Quellenkommentar:

Der Text stimmt in vielen Details mit der bei Schunk, Beyträge zur Mainzer Geschichte, Bd. 1, S. 75-88 gedruckten Urkunde Gerlachs von 1363 November 10 überein (siehe unten Anm. 1). Deutsche Übersetzung eines Teils der Urkunde von 1363 bei Stramberg, Rheinischer Antiquarius, II, 20, S. 762. Das gleiche Formular liegt auch einer Urkunde von 1356 August 18 zugrunde (Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Bd. II, 1, S. 148, Nr. 632).

Fußnotenapparat:

[a] Die genannten Lombarden Georg von Pomaro Montferrato und Martin von Broglio, Kaufleute von Asti, waren am 11. November 1363 durch Erzbischof Gerlach von Mainz aufgenommen worden (Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Bd. II, 1, S. 386, Nr. 1709, vgl. ebd. Nr. 1710).

Quellenansicht

fol. 269v
fol. 270r
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fol. 271r
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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 269v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1899 (Zugriff am 28.03.2024)