Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 237v [01]

Datierung: 3. September 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Grafen Bernhard von Solms, seinem »lieben Neffen und Getreuen«, dessen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 3.200 rheinische Gulden, Frankfurter Währung, die er zum Nutzen des Erzstiftes verwendet hat, vor allem für die Lösung von Stadt und Schloss Dieburg. Die Hauptsumme zuzüglich der ausgemachten Gülte von 1 Gulden für jede geliehene 20 Gulden will der Erzbischof am kommenden Palmtag im Deutschhaus zu Frankfurt oder im Deutschhaus zu Mainz zurückzahlen.

Der Erzbischof setzt Bürgen: seine "lieben Schwager und Getreuen« Gottfried Herr zu Eppstein, Friedrich Greifenclau von Vollrads (Griffenclae von Volrats), Philipp von Kronberg, Ritter, sowie Frank von Kronberg den jungen. Sie leisten bei Zahlungsverzug Einlager entweder in Braunfels (Brünenfels) oder in Münzenberg (Mynczemberg) oder in Hungen (Honngen).

Es folgen übliche Bestimmungen zur Gestellung von Knechten und Pferden, zum Ersatz bei deren Ausfall sowie zum Ersatz ausfallender Bürgen.
Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- ... geben ... Algeßheim am Montag nach sant Johans tag als er entheubt war ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 237v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18563 (Zugriff am 28.03.2024)