Vogt, Regesten

2974 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 318.

Vogt, RggEbMz Nr. 0317

Datierung: 9. Juli 1293

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Würzburg (Lib. reg. 7 f. 106 und 107v). - Vidimus vom 9. Okt. (Donnerstag nach Franziskustag) 1449 ausgestellt von dem Doktor Johann von Lisur, Propst des Liebfrauenstifts zu Mainz, Hofmeister Hans von Erlebach, dem erzbischöflichen Landschreiber Konrad von Lumerszheim, Doktor Konrad Homeri, Bürgermeister Johan Molsperg von Mainz, und Clas Reise, Freunden der Stadt. Or.: München, Reichsarchiv (Kaiserselekt, Nachtrag nr. 128 1/2 b). Fünf Siegel. Das des Landschreibers fehlt.
  • Lateinischer Text:  IGL Urk. 07
  • Gedr.: v. Gudenus, Cod. dipl. 2, 277.
  • Deutsche Übersetzung: Würdtwein, Diplomat. Magunt. 1, 38 (irrig unter dem 15. Juli). - Reg.: Böhmer, Reg. Imp. VI. 170 nr. 145; Scriba, Hess. Regesten 3, 138 nr. 2089 und 2090; Wiener, Regesten z. Gesch. d. Juden 1, 15 nr. 94. - Vgl.: Reg. 310 und Heymach S. 42.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

König Adolf gelobt dem Erzbischof Gerhard, seinem lieben Fürsten und Verwandten, eidlich, ihm stets anzuhangen und seine Rechte zu verteidigen. Aller Gewinn, den der Erzbischof von seinen Mainzer Bürgern und Juden in dem jetzt beim König anhängigen Rechtsstreit erlangt, soll zwischen ihnen zu gleichen Teilen geteilt werden.

Erst zwei Jahre nach Beendigung des Streites soll Gerhard wieder frei über die Juden verfügen. Streit über deren Besteuerung soll während dieser Zeit von dem Edlen Gerlach von Breuberg (Bru-) und den Rittern Vitztum Ludwig vom Rheingau, Burggraf Dietrich von Starkenburg (-berg) und Heinrich gen. Vrize durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden. Abmachungen [mit den Mainzern] treffen beide Fürsten nur gemeinsam.

Nach Schlichtung des Konfliktes mit den Mainzer Bürgern und Juden durch den König wird der Erzbischof auf alle weiteren Leistungen des Reiches verzichten, sowohl auf die Zahlungen an der Kurie, wie auf andere, mit Ausnahme dessen, was ihm noch nicht gezahlt ist von den 1200 lb Heller, die ihm die elsässischen und von den mindestens 1000 lb Heller, die ihm die fränkischen Juden von ihrer Steuer schulden; die Leistung dieser Zahlungen wird der König bis zum 29. September (Michaelistag) herbeiführen.

Kommt eine dem Erzbischof annehmbare Sühne nicht zustande, so bleiben seine Ansprüche gegen den König bestehen; sie werden aber nicht geltend gemacht, solange Adolf ihn gegen Mainz unterstützt; bei Unternehmungen gegen diese Stadt trägt jeder Partner selbst seinen Schaden, Gewinn wird verteilt, Burgen werden zerstört oder in gemeinsamen Besitz genommen.

- D. apud Franckenfort 1293 VII. id. Jul. ind. VI. regni anno II.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0317, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18180 (Zugriff am 29.03.2024)