Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 187 [01]

Datierung: 5. Dezember 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Konrad von Frankenstein wird für den verstorbenen Heinrich Groschlagk Bürge des Erzbischofs Dietrich.

Vollregest:

Der Ritter Konrad (Conrat) zu Frankenstein (Franckstein) bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr« der Grete von Delkenheim (Delckelnheim), Witwe des Henne von Erlenbach (Erlebach) genannt von Weilbach (Wilbach) und ihren Erben 6.000 Gulden schuldig ist. So lange das Hauptgeld aussteht, hat sich der Erzbischof zur Zahlung von 300 Gulden jährlich verpflichtet. Er hatte der Grete u.a. den Ritter Heinrich Groschlag (Graslogk) zu Bürgen gesetzt. So steht es in der diesbezüglich ausgestellten Urkunde. Nun ist Ritter Heinrich verstorben und der Erzbischof muss einen neuen Bürgen benennen. Ritter Konrad gelobt nun an Eides statt kraft dieser Urkunde, die Stelle des Bürgen einzunehmen und allen Verpflichtungen nachzukommen.
Ritter Konrad kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... an Sant Niclas abent ... 1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 187 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16772 (Zugriff am 19.04.2024)